§ 1 Sachlicher Anwendungsbereich

Nachstehende Bedingungen gelten für den Kauf von EDV-Anlagen und Geräten, von Hard- und Software, für die Wartung während der Gewährleistungsfrist und für andere vereinbarte Leistungen.

§ 2 Geltungsbereich

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen.

Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muß er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne daß uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wurde.

§ 3 Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 14 Kalendertage gebunden.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie die Vertragsaufhebung sind schriftlich zu vereinbaren.

Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder in Bezug genommen ist, haben wir dem Kunden keine Zusagen gemacht. Weitere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien, die diesen Vertrag oder einen der darin geregelten Gegenstände betreffen, bestehen nicht.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis ist bei Übernahme der Ware brutto ohne Skonto stets in bar oder per EC zu zahlen, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird.

Wir sind berechtigt nach Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung bis zu 50 % des Kaufpreises bzw. der Auftragssumme zu verlangen.

Wir behalten uns vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten unsere Preise entsprechend zwischenzeitlich eingetretener Kostensteigerungen - z. B. Lohn- und Materialpreissteigerungen, Steigerungen der Preise unserer Vorlieferanten - zu erhöhen. Übersteigt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, steht dem Käufer ein Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht zu.

Ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Lieferzeiten, Lieferverzug, Versand, Gefahrtragung, Gefahrübergang, Rücktritt

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese die Verwendbarkeit des Produkts zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.

Höhere Gewalt oder Ereignisse - hierzu gehören insbesondere nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, unverschuldeter Ausschuß bei einem wichtigen Arbeitsstück oder andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, Verzögerung bei der Beförderung, behördliche Anordnungen usw. die uns unverschuldet daran hindern, die verbindlich vereinbarten Lieferfristen- und Termine einzuhalten, verlängern diese Fristen und Termine um die Dauer der jeweiligen Behinderung.

Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, so kann jeder der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unser Haus verlassen hat. Der Transport erfolgt auf Kosten des Käufers.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über; auf Wunsch und Kosten des Kunden versichern wir die Waren gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden.

Eine nach dem Erwerb der Ware oder Dienstleistung festgestellte preislich günstigere Verfügbarkeit bei einem Mitwettbewerber stellt keinen Grund für einen Kaufvertragsrücktritt dar. Ebenso sind Fehlkäufe, durch den Käufer verursachte Falschmengen, Falschfarben, Falschkapazitäten kein Rückgabegrund. Ein generelles Rückgaberecht ist ausdrücklich nicht anwendbar.

Wir behalten uns in jedem Fall das Recht vor, eine Rücknahme nach Prüfung unter Kulanzregelungen trotzdem zu ermöglichen, wobei die Wahl zwischen Geldrückerstattung und Aushändigung eines Warenrücknahmegutscheines bei DOC liegt.

§ 6 Einarbeitung, Dokumentation und Nutzungsrecht

Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer Bestimmungen ein Nutzungsrecht an dem erworbenen Programm sowie dem zur Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Der Kunde darf sich Sicherungskopien herstellen.

Das Recht des Kunden, die Hardware zu veräußern, bleibt davon unberührt.

Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation in deutscher oder englischer Sprache soweit vom Gerätehersteller mitgeliefert in elektronischer Form bzw. in Druckform. Sollte der Hersteller diese aber gar nicht zur Verfügung stellen, sind auch wir nicht verpflichtet diese auszuhändigen.

Eine kostenlose Einarbeitung und Installation in die von uns gelieferte Hard- und Software ist in unseren Preisen nicht enthalten. Diese Leistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns nach Aufwand berechnet oder von einer durch uns beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht.

Die Auswahl der Programme und die Beratung hinsichtlich der vom Kunden beabsichtigten Anwendungen sowie Einweisungen, Schulungen und sonstige technische Unterstützungen des Kunden sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Sie können Gegenstand eines gesonderten Vertrages sein. Ohne eine solche Vereinbarung trägt der Kunde das alleinige Risiko für die Auswahl der Programme und deren Eignung für die beabsichtigten Anwendungen.

§ 7 Leistungs- und Funktionsumfang

Der Leistung- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluß gültigen und dem Kunden bekannt gemachten Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen, wie z. B. Überkapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten sind ausdrücklich von der kundenspezifischen Situation abhängig und sind schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für Individuelle kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.

§ 8 Gewährleistung

Ansprüche der Kunden wegen Sachmängeln verjähren in 24 Monaten - bei Kaufleuten in 12 Monaten - ab Übergabe der Ware.

Der Kunde muss erkannte Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen oder mit dem mangelhaften Gerät in einer der Filialen vorstellig werden.

Für Kaufleute gelten die §§ 377 ff. HGB.

Soweit der Mangel nicht Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist steht uns beim Anspruch auf Nacherfüllung hinsichtlich der Art der Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache) ein Wahlrecht zu.

Der Kunde hat uns für die Nacherfüllung eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen (abhängig von der Lieferzeit für evtl. Ersatzteile bzw. Artikelneubeschaffung).

Schlägt die Nacherfüllung drei Mal fehl, ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Die zum Zwecke der Mangelbeseitigung ersetzten Teile oder ausgetauschten Waren sind uns zu übereignen.

Ansprüche des Kunden wegen Mängeln bestehen nicht, wenn ein Fehler verursacht wurde durch

  1. äußere, mechanische oder chemische Einflüsse auf den Kaufgegenstand;
  2. unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Kaufgegenstandes;
  3. Instandsetzung, Wartung oder Pflege des Kaufgegenstandes durch Dritte bzw. nicht durch uns autorisierte Personen.;
  4. Einbau von Teilen, Zubehör oder Verbrauchsmaterialien in den Kaufgegenstand, Installation von Software oder Anschluß an eine Datenbank, deren Verwendung von uns nicht genehmigt wurde oder Veränderung des Kaufgegenstandes in einer von uns nicht genehmigten Weise;
  5. Nichtbefolgung von Vorschriften von uns über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) insbesondere Nichteinhaltung der vorgesehenen Wartungsintervalle.

Soweit der Besteller als Kaufmann Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Lieferers oder seiner Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften geltend macht (§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB), trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass die Äußerung kausal für seinen Kaufentschluss war.

Für Äußerungen und Werbeaussagen Dritter haften wir gegenüber Kaufleuten nicht.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufpreisanspruches und der sonstigen Forderungen gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor.

Bei Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung der gesamten - auch künftigen oder bedingten - Haupt- und Nebenforderungen aus unseren Leistungen und Lieferungen vor.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in sonstige Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.

§ 10 Haftung

Schadensersatzansprüche der Kunden wegen Pflichtverletzungen sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, mangelhafter Leistung, sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung ausgeschlossen.

Dieses gilt nicht:

  1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  2. Für sonstige Schäden, wenn diese
  1. auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder von unseren leitenden Angestellten beruhen,
  2. eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht – insbesondere vertragliche Hauptleistungspflicht) verletzt wurde
  3. eine sonstige, nicht unter b) fallende Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig auch durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde.

In den Fällen b) und c) ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen bzw. beschränkt wurde, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Verlangt der Besteller anstelle von Schadensersatz statt der Leistung vom Lieferer Ersatz der Aufwendungen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat (§ 284 BGB) sind diese Aufwendungen der Höhe nach auf solche Aufwendungen begrenzt, die ein vernünftiger Dritter gemacht hätte.

Vor Auftragsvergabe durch den Käufer, spätestens vor Arbeitsbeginn ist durch den Käufer eine Datensicherung in Eigenregie durchzuführen. Sollte DOC dazu beauftragt worden sein, ist eine Datensicherung nur insofern möglich, wie das technische Fehlverhalten dies noch zulässt. Im Datensicherungsauftrag sind alle angegebenen Verzeichnisse und Dateien enthalten, die auf dem Arbeits-Service-Schein schriftlich erfasst sind. In keinem Fall kann DOC für Datenverlust haftbar gemacht werden.

Ein vom Käufer unterzeichneter Arbeitsauftrag oder ein vom Kunden angenommener und bezahlter Kassenbon sowie eine persönlich übergebene Rechnung nach Autragserledigung gilt als Auslieferbestätigung für intakte Ware und erfolgreich instandgesetzte Geräte laut Arbeitsauftrag. Telefonische Absprachen und Auftragserweiterungen nach Erteilung des Arbeitsauftrages gelten vom Kunden als akzeptiert sobald dieser den Arbeitsauftrag per Unterschrift anerkennt.

§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht an unserem Sitz zuständig. Dieses gilt nur, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§ 12 Übertragbarkeit

Die beiderseitigen Rechte aus dem Vertrag dürfen nur im wechselseitigen Einverständnis übertragen werden.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.

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